Unsere Leistungen

Alles aus einer Hand | Gutachten bei Haftpflichtschaden | Gutachten bei Kaskoschaden | Kurzgutachten bei einem Bagatellschaden | Hilfe bei der Schadensabwicklung

24 Stunden an 7 Tagen für Sie da

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Ein Unfall und dessen Folgen sind nervlich belastend. In so einer Situation können Sie sich sicher etwas angenehmeres vorstellen, als mit Papierkram überhäuft zu werden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Lösung:

Wir stellen mit unserer juristischen Erfahrung und unseren Partneranwälten der Rechtsanwaltskanzlei Akkus sicher, dass Sie zu einer schnellen und direkten Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung gelangen.

Gutachten beim Haftpflichtschaden

Gutachten beim
Kaskoschaden

Kurzgutachten beim Bagatellschaden

Hilfe bei der
Schadensabwicklung

Unsere Leistungen im Detail

Unsere Empfehlung an Sie:

Lassen Sie nicht die Schadenhöhe von Sachverständigen der gegnerischen Versicherung bestimmen. Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Die Beauftragung eines KFZ / Caravan-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.

Ein qualifizierter KFZ / Caravan-Sachverständiger kann in einem Reparaturfall die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann. Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.

Gutachten bei einem Haftpflichtschaden

Als Geschädigter (Betroffener) ist man nach einem Verkehrsunfall mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, i.d.R. hat die gegnerische Versicherung auch nichts zu verschenken. Dadurch wird häufig nicht das reguliert, was dem Geschädigten nach dem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht.

Ob Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel tatsächlich einer sach- und fachgerechten Reparatur unterziehen oder nicht, ist grundsätzlich Ihre Entscheidung!

Auch können Sie sich den Nettobetrag zzgl. eventuell anfallender Wertminderung Ihres durch uns kalkulierten Schadens von der gegnerischen Versicherung einfach ausbezahlen lassen – die gegnerische Versicherung wird keine Rechnung von Ihnen einfordern.

Außerdem muss eine gegnerische Versicherung ebenso alle weiteren Kosten, die mit dem Schaden zusammenhängen, begleichen (so z.B. Anwaltsgebühren, Sachverständigen­rechnung, Mietwagenrechnung, Nutzungs­ausfall­ent­schädi­gung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Arbeitsausfall u.v.m.). Bei einem Haftpflichtschaden sind Art, Inhalt und Umfang des Schadenersatzes grundsätzlich gesetzlich geregelt, § 249 Bürgerliches Gesetzbuch.

Gutachten bei einem Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß der Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schaden­ersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Man unterscheidet zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung deckt unter anderem:

Wild-, Sturm-, Blitz-, Brand-, Hagel-, Glas- sowie Vandalismusschäden ab.

Die Vollkaskoversicherung hingegen reguliert:

selbst- oder fremdverschuldete Schäden (z.B. bei Fahrerflucht) am Fahrzeug.

Auch hier stehen wir Ihnen mit vollem Einsatz schnell und zuverlässig zur Seite!

Gutachten bei einem Bagatellschaden

Sollte der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug im Bereich der Bagatellschadengrenze (ca. 750,00 EUR) liegen, dürfte in diesem Fall ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt zur Schadenregulierung ausreichen, da die Kosten für ein Gutachten bei Bagatellschäden von Versicherungen in der Regel nicht übernommen werden. In einem solchen Fall bieten wir Ihnen ein preisgünstiges Kurzgutachten an. Dies beinhaltet eine Reparaturkostenkalkulation mit Angabe der Reparaturdauer sowie aussagekräftige Fotos.

Hilfe bei der Schadensabwicklung

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten. Mit unserer Juristin im Hause unterstützen wir Sie bei der Schadensabwicklung/Unfallregulierung. Denn wir kennen alle Ihre Ansprüche. Auch stehen unsere Partneranwälte der Anwaltskanzlei Akkus auf Ihrer Seite.

Gut zu wissen

Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!

Die ersten Schritte nach dem Unfall

1. Ihre Anfrage

Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie da – auch am Wochenende. Sie erreichen uns telefonisch oder per WhatsApp unter: 0170 2235542 oder schreiben Sie uns eine Mail.

2. Vor-Ort-Termin

Egal wo sich Ihr Fahrzeug befindet, wir begutachten es vor Ort und dokumentieren die Schäden. Ob Zuhause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz.

3. Gutachtenerstellung

Wir erstellen Ihr Gutachten und senden Ihnen dieses nach Wunsch per E-Mail und/oder postalisch zu.

4. Direktabwicklung mit der Versicherung

Wir sorgen mit unserer juristischen Kompetenz für eine schnelle, direkte Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.